Alif Amiruddin-Scholz
Als zertifizierter Verfahrensbeistand begleite ich Kinder und Familien in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren. Aufgewachsen zwischen zwei Kulturen, habe ich früh gelernt, zuzuhören, Perspektiven zu verbinden und kultursensibel zu arbeiten. Dieses Verständnis setze ich ein, um gerade in schwierigen Familiensituationen Orientierung und Unterstützung zu geben.
Meine eigene Erfahrung als Scheidungskind hat mir gezeigt, wie entscheidend es ist, das Kindeswohl im Familienrecht in den Mittelpunkt zu stellen. Kinder sollen nicht nur von Entscheidungen betroffen sein, sondern mitsprechen dürfen. Ich erkläre ihnen altersgerecht, was geschieht, nehme ihre Sorgen ernst und vertrete ihre Interessen vor Gericht und im gesamten Verfahren.
Seit 2022 habe ich als Verfahrensbeistand zahlreiche Familien begleitet – oft in sehr festgefahrenen Konflikten. Durch klare Kommunikation und Empathie ist es gelungen, Eltern wieder an einen Tisch zu bringen und Lösungen zu finden, die für alle tragfähig sind. Mein Ziel bleibt dabei immer gleich: Kinder stärken, ihre Stimme hörbar machen und für ihre Rechte einzutreten.
Erfahrungen:
Ausbildung:
Rechtlicher Hinweis:
Die angebotene Beratung stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Es handelt sich auch nicht um eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB
VIII.
Die Beratertätigkeit erfolgt ausdrücklich nicht im Rahmen einer gerichtlichen Bestellung als Verfahrensbeistand, sondern unabhängig und außerhalb gerichtlicher Verfahren.
Vertraulichkeit:
Alle Gespräche und Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht. Ihre persönlichen Daten sowie alle besprochenen Themen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.
Selbstzahlerleistung:
Die Beratung erfolgt auf Selbstzahlerbasis. Es handelt sich um eine private Dienstleistung, die nicht von Jugendämtern, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen finanziert oder vermittelt
wird.
Legal Notice
The services offered do not constitute legal advice as defined by the German Legal Services Act (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG). They also do not represent any
form of educational or youth welfare service as defined by Book VIII of the Social Code (SGB VIII).
This service is provided independently and is not connected to any official appointment as a court-assigned guardian ad litem (Verfahrensbeistand).