Alif Amiruddin-Scholz
Kompetenz für Ihr Kind – Orientierung für Sie als Eltern
Wenn Familien vor Gericht streiten, gerät das Wichtigste oft aus dem Blick: die emotionale Sicherheit des Kindes. In meiner Arbeit verbinde ich meine Erfahrung als zertifizierter Verfahrensbeistand mit einer gezielten Kindeswohlberatung für Eltern.
Mein Fundament: Erfahrung und Empathie
Seit 2022 begleite ich Kinder in hochstrittigen Verfahren. Meine eigene Geschichte als Scheidungskind und mein Aufwachsen zwischen zwei Kulturen haben mich eines gelehrt: Zuhören ist eine Brücke. Ich verstehe die Zwischentöne und erkenne die Bedürfnisse von Kindern auch dort, wo Worte fehlen.
Was ich für Sie tun kann:
1. Als gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand: Die Stimme Ihres Kindes
Im gerichtlichen Verfahren bin ich der „Anwalt des Kindes“. Ich sorge dafür, dass Ihr Kind kein bloßes Objekt des Verfahrens ist, sondern gehört wird. Ich übersetze rechtliche Schritte kindgerecht
und vertrete die Interessen Ihres Kindes unabhängig und klar vor Gericht.
2. In der Kindeswohlberatung: Fokus zurück auf das Wesentliche
Oft sind Konflikte so festgefahren, dass die Sicht auf die Bedürfnisse des Kindes verstellt ist. Hier setze ich als Berater
an:
Perspektivwechsel: Ich helfe Ihnen zu verstehen, wie die aktuelle Situation auf Ihr Kind wirkt.
Deeskalation: Durch klare Kommunikation finden wir Wege aus der Vorwurfshalle zurück an einen gemeinsamen Tisch.
Kultursensible Lösungen: Wir erarbeiten tragfähige Modelle, die zu Ihrer individuellen Familiendynamik passen.
Mein Ziel: Stabile Kinder, gestärkte Eltern
Mein Anspruch ist es, Kinder zu stärken und Eltern dabei zu unterstützen, wieder zu einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung zu finden. Denn am Ende des Verfahrens steht ein Ziel über allem: Dass Ihr Kind sich sicher fühlen und Kind sein darf.
Erfahrungen:
Ausbildung:
Rechtlicher Hinweis:
Die angebotene Beratung stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar. Es handelt sich auch nicht um eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB
VIII.
Die Beratertätigkeit erfolgt ausdrücklich nicht im Rahmen einer gerichtlichen Bestellung als Verfahrensbeistand, sondern unabhängig und außerhalb gerichtlicher Verfahren.
Vertraulichkeit:
Alle Gespräche und Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht. Ihre persönlichen Daten sowie alle besprochenen Themen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.
Selbstzahlerleistung:
Die Kindeswohl-Beratung erfolgt auf Selbstzahlerbasis. Es handelt sich um eine private Dienstleistung, die nicht von Jugendämtern, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen finanziert oder
vermittelt wird.
Legal Notice
The services offered do not constitute legal advice as defined by the German Legal Services Act (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG). They also do not represent any
form of educational or youth welfare service as defined by Book VIII of the Social Code (SGB VIII).
This service is provided independently and is not connected to any official appointment as a court-assigned guardian ad litem (Verfahrensbeistand).